Zentrum für Studium, Karriere und Marketing
Mit dem Förderprogramm unterstützt Sie die ILB bei der Umsetzung innovativer Maßnahmen, für die Sie spezielle Innovationsfachkräfte einsetzen wollen, im Auftrag des Ministerium für Arbeit, Soziales, Gesundheit, Frauen und Familie.
Fördernehmer | Kleine und mittlere Unternehmen mit einer Betriebsstätte im Land Brandenburg |
Förderthemen | Stipendien für Studierende, Beschäftigung von Werkstudierenden und Innovationsassistenten/innen |
Förderart | Zuschuss |
Fördergeber | Land Brandenburg, Ministerium für Arbeit, Soziales, Gesundheit, Frauen und Familie |
Mittelherkunft | Europäischer Sozialfonds (ESF) |
Die Förderung zielt darauf ab, die Beschäftigungsaufnahme von hochqualifizierten Nachwuchsfachkräften in Brandenburgischen KMU frühzeitig zu unterstützen und diese damit im Land zu halten. Zudem sollen durch den Wissenstransfer betriebliche Innovationen und Wachstum begünstigt werden.
Stipendien für Studierende zur Erstellung einer Abschlussarbeit im Rahmen ihres Hochschulstudiums, die sich thematisch an einer betrieblichen innovativen Aufgabe orientiert.
Kleine und mittlere Unternehmen im Sinne der jeweils gültigen Definition der Europäischen Kommission, die eine Betriebsstätte im Land Brandenburg unterhalten.
Die Höhe der Förderung beträgt monatlich 375 € bei einem Stipendium von mindestens 500 € im Monat.
6 Monate
Eine Zusage des Hochschullehrers/der Hochschullehrerin zum Thema und zur Betreuung der Abschlussarbeit ist vorzulegen.
Die Teilzeitbeschäftigung von Werkstudierenden im Rahmen einer betrieblichen innovativen Aufgabe. Individuelle Arbeitszeitmodelle sind möglich.
Kleine und mittlere Unternehmen im Sinne der jeweils gültigen Definition der Europäischen Kommission, die eine Betriebsstätte im Land Brandenburg unterhalten.
75 Prozent des Arbeitnehmer-Bruttogehalts, d. h.,
Mindestens 6 und maximal 12 Monate
Gefördert werden kann die Beschäftigung von neu in KMU einzustellenden Absolventinnen und Absolventen einer Hochschule bzw. einer geregelten beruflichen Aufstiegsfortbildung (Meister, Techniker, Fachwirte und gleichgestellte Abschlüsse) als Innovationsassistentin bzw. Innovationsassistent.
Kleine und mittlere Unternehmen im Sinne der jeweils gültigen Definition der Europäischen Kommission, die eine Betriebsstätte im Land Brandenburg unterhalten.
Stufe 1: Arbeitnehmer-Bruttogehalt zwischen 2.200 und 2.599,99 € = 1.320 € Förderung
Stufe 2: Ab einem Arbeitnehmer-Bruttogehalt von 2.600 € = 1.560 € Förderung
12 Monate
Innovationen in KMU haben zum Ziel, betriebliche Prozesse zur Verbesserung der wirtschaftlichen Leistungsfähigkeit des Unternehmens entweder zu initiieren, umzusetzen oder zu vermarkten und dadurch die Verfolgung von Unternehmenszielen in neuartiger Weise zu unterstützen. Innovationen in diesem Sinne bedeuten nicht, dass zwingend eine neue Erfindung oder Patentanmeldung etc. erforderlich ist, sondern schließen auch das Nutzen von Neuerungen ein, die bisher im Betrieb keine Anwendung fanden.
Durch die Förderung darf kein anderes Personal ersetzt werden, d.h. es muss ein neuer Arbeitsplatz geschaffen werden.
Pro antragstellendes Unternehmen können höchstens zwei Innovationsfachkräfte gleichzeitig gefördert werden. Die Ausschlüsse unter Nr. 4.5 der Richtlinie sind zu beachten.
Für die geförderte Innovationsfachkraft dürfen keine anderen Fördermittel mit demselben Zuwendungszweck in Anspruch genommen werden.
Vor Erhalt des Zuwendungsbescheides darf der Vertrag zwischen der Innovationsfachkraft und dem antragstellenden KMU noch nicht unterschrieben sein!
Die Antragstellung erfolgt online über das ILB-Portal. Dort finden Sie auch weitere Informationen zur Antragstellung.
Es ist eine Frist von 4 Wochen zwischen Vorlage des vollständigen Antrages und dem beabsichtigtem Maßnahmebeginn zu beachten.